Informationsabend über Lernstörungen (Legasthenie/Diskalkulie)
Am Donnerstag, den 27.11.2008 hatte der Förderverein der Grundschule am Amtshof zu einem Informationsabend über Lernstörungen
(Legasthenie/Dyskalkulie) für interessierte Eltern eingeladen.
Dieser Einladung folgten dann auch ca. 20 Mütter und auch
zahlreiche Lehrer waren erschienen.
Frau Laube moderierte die Veranstaltung mit Frau Dipl.-Med. M.
Berrisch und Frau Dipl.-Soz.-Päd. R. Schöps als Referentinnen.
Nachdem sich Frau Schöps kurz vorgestellt hatte, ging sie auf die
möglichen Anzeichen für das Vorliegen einer Legasthenie sowie einer
Dyskalkulie ein.
Dabei sollten Eltern beachten, dass ein Kind, auf das ein oder
zwei Punkte aus diesen Kriterien zutreffen, nicht automatisch von einer
Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche betroffen ist. Erst das
Zusammenkommen mehrerer spezifischer Symptome und eine ausführliche
Diagnostik
können einen vorhandenen Verdacht bestätigen.
Wenn Eltern bei ihren Kindern eine Lernstörung vermuten, sollten sie als allererstes den Kontakt zum Lehrer suchen!
Was kann die Schule in diesem Fall leisten?
Unter dieser Fragestellung informierten Frau Bornemann und Frau Lippke-Ulizca für den Bereich Deutsch und Frau Hansen für den
Bereich Mathematik die anwesenden Eltern über das Förderprogramm der GS am Amtshof.
Reicht die schulische Förderung im Einzelfall nicht aus, dann ist
es wichtig abzuklären, ob tatsächlich eine Lernstörung vorliegt.
Wie dieser Weg läuft, darüber klärte dann Frau Berrisch die
Anwesenden auf. Zunächst veranschaulichte sie anhand eines Bildes vom
Kopf/Gehirn den Weg der Reize vom Ohr zum Gehirn und vom Auge zum
Gehirn. Auf diesen Wegen können an zahlreichen Stellen Störungen
auftreten,
die nicht eindeutig lokalisierbar sind. Das erschwert natürlich die
Therapie dieser Störungen.
Frau Berrisch erläuterte nicht nur die Diagnostik von
Lernstörungen mit ihren vielfältigen Tests, sondern ging auch auf die
Gutachten
und Bescheinigungen ein, die sie zum einen für die Schule und zum
anderen für das Jugendamt ausstellt.
Die Bescheinigung, die die Schule erhält, informiert über das
Vorliegen einer bestimmten Störung, so dass die Lehrer des Kindes diese
Probleme berücksichtigen können und gegebenenfalls (nach
entsprechendem Beschluss der Klassenkonferenz)
Nachteils ausgleiche gewähren können.
Das Gutachten müssen Eltern beim Jugendamt einreichen, wenn sie
die Übernahme von Therapiekosten beantragen. Daneben sind im Übrigen
noch
weitere Unterlagen notwendig wie z.B. ein Eltern- und Lehrerbericht
in Form eines Fragebogens und
Augen- und ohrenärztliche Untersuchungen.
Frau Berrisch machte überdies sehr deutlich, dass eine deutliche
Diskrepanz zwischen der Intelligenz (kognitive Fähigkeiten) und den
Leistungen im betreffenden Bereich (Lesen, Schreiben, Rechnen)
vorliegen müssen, damit von einer Legasthenie bzw. Dyskalkulie
gesprochen
werden kann.
Wenn das Kind dann in die Lerntherapie kommt…..dann landet es bei einer Lerntherapeutin oder einem -therapeuten.
Frau Schöps zeigte im weiteren Verlauf konkret an Beispielen auf,
was in der LT geschieht: zunächst erfolgt eine Förderdiagnostik,
um die Therapieziele festzulegen, an denen sich die anschließende
Arbeit mit dem Kind orientiert. Wichtig sind außerdem neben den
laufenden
Gesprächen zwischen Eltern und Lerntherapeut Kontakte zu Lehrern und
sonstigen Therapeuten und Beteiligten.
Im anschließenden Austausch miteinander wurden die Fragen der Zuhörerinnen beantwortet.
Nach gut 1,5 Std. war ein sehr kurzweiliger, informativer Abend vorbei!
Ergebnisse dieses Abends:
Eltern sollen frühzeitig Kontakt/Gespräch mit dem Lehrer aufnehmen.
Lehrer können nur bis zu einem bestimmten Punkt fördern.
An der GS am Amtshof gibt es ein individuelles Förderprogramm von der 1. bis zur 4. Klasse:
1. Klasse:Alle Kinder werden im Bereich der Wahrnehmung überprüft. Eine Lehrerin oder auch eine Sonderpädagogin kommt ggf. in die Klassen und fördert Kinder individuell.
2. Klasse:Mathe-Band (Fördergruppe/Fordergruppe/Kleingruppe beim Mathelehrer), Deutsch-Förder: 2-mal um 7.30 Uhr. Weitere Förderstunden zur individuellen Förderung nach Absprache mit der Klassenlehrkraft. (Alles jeweils abhängig von der Versorgung mit Förderstunden im jeweiligen Halbjahr.)
3. Klasse:Deutsch-Band/Lesemütter
4. Klasse:Deutsch-Band/Lesemütter
Wichtig war für die Eltern auch zu erfahren, was sie zuhause für und mit den Kindern tun können.
Frau Berrisch erläuterte kurz den geschichtlichen Abriss, wie es
dazu kam, dass die Finanzierung der Lerntherapie beim Jugendamt landete:
die
Krankenkassen haben sich in den 70er Jahren einfach ausgeklinkt, sie
bezahlen zwar die Diagnostik, aber nicht mehr die Therapie.
Auch wenn eine Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörung nach ICD 10
(Klassifikationssystem) als Krankheit definiert ist, wird die Therapie
nicht bezahlt.
Der § 35 a KJHG, der zum Tragen kommt, wenn aufgrund der
Lernstörung eine seelische Behinderung vorliegt/droht, soll die Lücke
schließen.
Letztendlich ist das eine Notlösung, bevor es gar keine Hilfe vom
Staat für die nicht ganz billige Lerntherapie gibt. Denn ansonsten
obliegt es den Eltern selbst, die Lerntherapie ihres Kindes zu
bezahlen.
Im Bereich Dyskalkulie ist es hinsichtlich des
Nachteilsausgleiches besonders schwierig eine gemeinsame Lösung zu
finden, denn der
Bundeserlass von 11/2007 sagt eben „nein“ zum Nachteilsausgleich und
der Landeserlass von 10/2005 sagt ganz klar „ja“ zum
Nachteilsausgleich für Kinder mit Dyskalkulie im Grundschulbereich.
So wird, falls notwendig, der Nachteilsausgleich im Fach Mathematik an
unserer
Schule gewährt. Hierüber entscheidet die Klassenkonferenz. Nicht
möglich ist es jedoch, die Zensierung im Fach Mathematik auszusetzen.
Dies muss vor dem Hintergrund gesehen werden, „dass die
Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur nach dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949 im
Wesentlichen bei den Ländern liegen (sog. Kulturhoheit der Länder).
Stefanie Brückner