Konzept der Jahrgangsklassen 1 und 2
Konzept zur Arbeit in Jahrgangsklassen in den Schuljahrgängen 1 und 2
1. Individualisierung im Unterricht
Grundlage des gemeinsamen Lernens im Unterricht an der Grundschule Winsen (Aller) ist das Bestreben, alle Schülerinnen und Schüler in ihrem Kompetenzerwerb bestmöglich zu unterstützen und das selbstständige, eigenverantwortliche Lernen aller Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Aus vielen verschiedenen Familien und Orten, mit unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen Hintergründen, Interessen und Erwartungen kommen die Schülerinnen und Schüler zu uns an die Grundschule Winsen (Aller). Sie bringen individuelle Fähigkeiten und Neigungen mit in den Unterricht, ihre unterschiedlichen Lernvoraussetzungen erfordern differenzierende Lernanforderungen und individuelle Lernangebote, insbesondere im Unterricht des 1. und 2. Schuljahrgangs. Der Unterricht muss strukturierte, systematische und motivierende Lernsituationen bieten, um individuelles Arbeiten, die selbstständige Nutzung von Lernstrategien und den Erwerb der angestrebten Kompetenzen zu gewährleisten.
In den ersten Wochen nach Schuleintritt werden im Unterricht die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermittelt und dokumentiert. Die Fachkonferenzen Deutsch und Mathematik legen hierfür geeignete Diagnose- und Analysematerialien fest und evaluieren diese in regelmäßigen Abständen. Ziel ist es, die Lernausgangslage jedes Einzelnen möglichst genau zu erfassen, um den Anfangsunterricht entsprechend gestalten zu können und die Basiskompetenzen (z.B. Stifthaltung, Mengenerfassung, Reimen,…) zu sichern.
Sind nach der Eingangsphase bei einer Schülerin bzw. einem Schüler weiterhin deutliche Defizite vorhanden, wird im Rahmen von Förderunterricht in Kleingruppen an diesen Schwerpunkten gearbeitet, um die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum Kompetenzerwerb zu unterstützen. Die für die Grundschule Winsen (Aller) zuständigen Förderschullehrkräfte begleiten diese Entwicklung und beraten mit den unterrichtenden Lehrkräften ggf. über weitere Fördermöglichkeiten.
Die Bandbreite der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Jahrgangsklasse ist groß. Sie stellt hohe Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, bietet aber auch große Chancen: Leistungsschwächere und leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler können gleichermaßen von ihrer Zusammenarbeit profitieren, indem sie sich über Lerninhalte austauschen, Gelerntes reproduzieren und sich gegenseitig helfen. Durch die Gestaltung anregender Lernumgebungen und die Umsetzung kooperativer Lernformen werden Kommunikation und Kooperation in der Lerngruppe gefördert und Soziales Lernen angebahnt.
Die Einführung in neue Unterrichtsinhalte geschieht in der Regel mit allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam im Plenum. Der Lerngegenstand wird präsentiert, für die Weiterarbeit benötigte Materialien und Arbeitstechniken werden vorgestellt, inhaltliche bzw. organisatorische Fragen der Schülerinnen und Schüler werden geklärt.
Anschließend bearbeiten die Schülerinnen und Schüler den gemeinsamen Lerninhalt entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten, indem sie individuell angepasste Lern- bzw. Übungsangebote nutzen. Dabei werden im Unterricht wichtige Arbeitstechniken und vielfältige Methoden vermittelt und der Umgang mit Unterrichtsmaterialien und –medien geübt. Durch das Erbringen fachspezifischer Leistungen haben die Schülerinnen und Schüler zunehmend die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte zu setzen und in den Unterricht einzubringen. So übernehmen sie immer mehr Verantwortung für den eigenen Lernprozess. Eine sinnvolle Differenzierung im Unterricht kann z.B. erfolgen durch:
- geschlossene, halboffene oder offene Aufgaben
- wenig komplexe oder sehr komplexe Aufgaben
- verschiedene Zugangsmöglichkeiten zu einem Thema
- Art und Umfang der bereitgestellte Hilfen und des Materials
- unterschiedliche Bearbeitungszeit
- verschiedene Abstraktionsniveaus
- Einbringen eigener Interessen bzw. individueller Neigungen
Neben den Phasen des individuellen Übens in Einzelarbeit (z.B. in Form von Arbeitsplänen) sind für die Durchdringung eines Lerninhaltes und die Festigung des bereits Gelernten kommunikative Prozesse im Unterricht dringend notwendig. Individualisierung muss regelmäßig wieder in gemeinsames Arbeiten führen.
In geeigneten Unterrichtsphasen wird regelmäßig die Gelegenheit geboten, dass alle Schülerinnen und Schüler im Plenum oder in Lerngruppen zusammenkommen, um sich über den behandelten Unterrichtsgegenstand auszutauschen. Durch gezielte Fragen und Hinweise der Lehrkraft werden Einzelinhalte wiederholt und zusammengeführt. Bereits Gelerntes wird mit neuen Inhalten in Beziehung gesetzt und gefestigt, die für das Durchdringen eines Inhaltes wichtige Anschlusskommunikation wird angeregt.
Lernen im Unterricht der Grundschule Winsen (Aller) besteht aus einem Gleichgewicht zwischen angeleiteten Gesprächsphasen und übenden Arbeitsphasen sowie individuellem und kooperativem Lernen. Individuelle Fragen bzw. Fehler und Lernwege der Schülerinnen und Schüler, auch Irrwege, werden in allen Unterrichtsphasen als selbstverständliche und wichtige Etappen des Lernprozesses wertschätzend wahrgenommen und produktiv für den weiteren Unterricht genutzt. Individuelle Lernfortschritte werden gewürdigt, gespiegelt und für jede Schülerin und jeden Schüler in den „Lernentwicklungsheften für Niedersachsen (LeNi)“ dokumentiert. In regelmäßigen Abständen wird mit Hilfe des LeNi-Bogens eine erneute Leistungseinschätzung für alle Schülerinnen und Schüler vorgenommen, um mögliche Fortschritte des Kindes festzustellen und die Förderung optimal anzupassen.
Individualisierung im Unterricht soll alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Winsen (Aller) darin unterstützen, ihre Selbstständigkeit zu stärken und das eigenverantwortliche Lernen auszubauen. Individuelle Unterschiede der Persönlichkeit, des Leistungsniveaus oder des Lernverhaltens der Schülerinnen und Schüler werden als Bereicherung für den Unterricht gesehen und als Grundlage für kommunikative Prozesse genutzt, um die Grundschule Winsen (Aller) zu einem gemeinsamen Ort des Lebens und Lernens zu machen.
2. Pädagogische Überlegungen zum Umgang mit Wiederholern
Es gibt eine systematische Beobachtungsphase bis zu den Herbstferien zur Feststellung der Lernausgangslage aller Schülerinnen und Schüler durch das Team der Lehrkräfte zu Beginn des Schuljahres. Zusätzlich erfolgt im 1. Schuljahr eine Überprüfung der basalen Fähigkeiten.
Wenn eine zusätzliche Förderung notwendig ist, wird der Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler in Elterngesprächen beraten.
Gelingt es einer Schülerin oder einem Schüler trotz differenzierender Maßnahmen und individueller Förderung (s. Individualisierungskonzept) dauerhaft nicht, die Verfügbarkeit der erwarteten Kompetenzen nachzuweisen, ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- im 1. Schuljahr: freiwilliges Zurücktreten auf Antrag der Eltern, da keine Versetzungsklasse
- im 2. Schuljahr: Wiederholen der Klassenstufe / Nicht-Versetzung
Die beschriebenen Maßnahmen setzen eine kontinuierliche und genaue Beobachtung des individuellen Lernfortschritts einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers voraus. Sorgfältiges Überprüfen und Dokumentieren (LeNi) der Arbeitsergebnisse und pädagogische Erwägungen sind dafür Entscheidungsgrundlage.
Alle Entscheidungen werden in pädagogischen Team-Besprechungen vorbereitet. Die Eltern werden in den Entscheidungsprozess einbezogen.
Die Klassenkonferenz beschließt eine Wiederholung der Klassenstufe/ Nicht-Versetzung.
Kommt es zu einer Wiederholung der Klassenstufe, ist es wichtig, die aufnehmende Klasse nach Möglichkeit in Hinblick auf soziale Anknüpfungspunkte (bekannte Schüler, bekannte Lehrkraft, …) auszuwählen und somit einen emotional stabilen Rahmen zu bieten.
Um den Stärken aber auch Schwächen der wiederholenden Schülerinnen und Schüler gerecht werden zu können, findet ein engmaschiger Austausch zwischen abgebender und aufnehmender Lehrkraft statt.
Der Schülerin bzw. dem Schüler soll zudem die Möglichkeit gegeben werden, die neue Klasse frühzeitig in Form von Schnupperstunden kennenzulernen.
Der Lernvorsprung der Schülerin bzw. des Schülers wird in der aufnehmenden Klasse wertschätzend genutzt. Lernfreude und Motivation werden erhalten, indem zusätzliche Materialien zur Verfügung gestellt werden. Die Wiederholung ist verbunden mit der Teilnahme am Förderunterricht, um die fehlenden Kompetenzen auszugleichen.
Um das Erreichen der angestrebten Kompetenzen zu erleichtern und Lerndefizite zu beheben, können andere Lernmittel und Methoden zum Einsatz kommen, die individuell auf die jeweilige Schülerin bzw. den jeweiligen Schüler zugeschnitten sind. Bei der Auswahl geeigneter Materialien sind die abgebende und aufnehmende Lehrkraft sowie die Förderschullehrkraft beteiligt.
Zusätzlich greifen die im Förderkonzept und Individualisierungskonzept beschriebenen Maßnahmen.
3. Inklusion in den Jahrgängen 1 und 2
3.1 Allgemeine Aussagen zu den Grundlagen inklusiver Beschulung an unserer Grundschule
Die Grundschule Winsen (Aller) ist eine Schule für alle. Die Beschulung von Kindern mit Förderbedarf in den Bereichen Geistige Entwicklung, Lernen, Körperlich-Motorische, Sozial-Emotionale Entwicklung sowie im Bereich besonderer Begabungen in den Klassen der Grundschule hat sich als möglich und erfolgreich erwiesen. Bedingung hierfür ist die Ausstattung mit Ressourcen im sächlichen, räumlichen und personellen Bereich. Insgesamt zeigt die Erfahrung, dass von inklusiver Beschulung alle Kinder profitieren.
Aber nicht nur aus unserem pädagogischen Verständnis heraus ist Inklusion an der Grundschule Winsen (Aller) selbstverständlich. Auch auf Grundlage der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland ist jede Schule verpflichtet, allen Kindern die volle Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen.
Unsere Schule nimmt diese Verpflichtung ernst und setzt sie seit längerem um. Wir sehen Heterogenität und Vielfalt als Bereicherung für jeden von uns.
3.2 Unterrichtsgestaltung und Lernförderung
Die Schülerinnen und Schüler kommen mit ganz unterschiedlichen Erwartungen und Voraussetzungen in die Schule. Um sie gleich von Anfang an unterstützen und fördern zu können, werden alle Schulanfänger bis zu den Herbstferien auf ihre Basiskompetenzen überprüft. Hierfür werden, wenn möglich, Lehrer-Förder-Stunden eingesetzt.
Im schulischen Miteinander nehmen wir jeden Menschen als eigenständige Persönlichkeit wahr. Dies bedeutet für den Unterricht, ein individuelles Arbeiten an einem gemeinsamen Thema zu unterstützen und zu fördern und in allen Lerngruppen die Stärken und Schwächen jeder Schülerin und jeden Schülers zu erkennen und wertzuschätzen. So muss der Unterricht entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten geplant und gestaltet werden.
Um Schülerinnen und Schüler zu stärken, deren Basiskompetenzen noch nicht gesichert sind, wird ein individueller Förderplan erstellt. Die Förderung wird dann dem Förderplan entsprechend klassenintern erfolgen. Dabei wird die Schülerin bzw. der Schüler durch Bereitstellen von Fördermaterialien unterstützt. Die Materialien gewährleisten ein kleinschrittiges, aber zielgleiches Lernen. Die Förderung kann dann intern durch die Klassenlehrkraft oder aber auch extern in Einzel- oder Kleingruppenunterricht erfolgen.
In regelmäßigen pädagogischen Teambesprechungen wird der Förderplan der Schülerin oder des Schüler evaluiert, Veränderungen werden notiert und der Einsatz differenzierter Lernmittel wird erörtert und bewertet.
Auch die begleitende Elternarbeit, ein wichtiges Fundament der Lernförderung, wird in den Teamsitzungen besprochen und dokumentiert.
3.2.1 Didaktik
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf werden nicht selektiert, sondern die sozialen Bezüge und die Wohnortnähe bleiben erhalten und wirken so einer Stigmatisierung entgegen.
Dem entdeckenden, handlungsorientiertem Lernen wird Raum gegeben, so dass Schülerinnen und Schüler sich gemäß ihrer Fähig- und Fertigkeiten den Unterrichtsgegenstand erschließen können. Dabei knüpft das Lernen an den Interessen und Fragen der Schülerinnen und Schüler an.
Selbstständig Lernen zu lernen ist ein zentraler Punkt unseres Unterrichts und stärkt die Schülerinnen und Schüler dabei eigene Wege zu gehen.
Der Unterricht ist geprägt von einer positiven Lernatmosphäre, die Vielfalt als Bereicherung sieht.
3.2.2 Methodik
Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Methoden und Materialien kennen, um sich Lerninhalte anzueignen und sie gemäß ihren Fähig- und Fertigkeiten anzuwenden. Hierdurch wird den Schülerinnen und Schülern von Beginn an vermittelt, dass die Qualität ihrer Arbeit nicht von der Methode und dem Material abhängt. Es ist für sie normal, dass Lerninhalte auf unterschiedlichen Wegen erarbeitet werden.
Alternative Leistungsnachweise sind ebenfalls möglich (z.B. mündliche statt schriftliche Überprüfungen, Ausweitung der Arbeitszeit, Ausweichen in einen separaten Raum, Einsatz von technischen Hilfsmitteln usw. wie sie an unserer Schule möglich sind und durchgängig in allen Jahrgängen genutzt werden).
In jeder Klasse gibt es feste Rituale, die den Schülerinnen und Schülern den Tages- bzw. Wochenablauf erleichtern und verdeutlichen. Sie geben dem Schultag eine feste Struktur, an der sie sich orientieren können. Dies ist besonders für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine große Unterstützung, um mehr Sicherheit im Verlauf ihres Schultages zu erlangen.
3.2.3 Prävention als pädagogische Verpflichtung
An unserer Schule arbeitet ein Team aus Lehrkräften, Beratungslehrerinnen, Förderschullehrerinnen, Sozialarbeiterinnen und Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eng zusammen. Zeichnet sich ab, dass eine Schülerin oder ein Schüler trotz zusätzlicher Förderung die vorgegebenen Kompetenzen nicht erreichen wird, werden Fachkräfte eingeschaltet, um die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung eines Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs nach Möglichkeit abzuwenden.
Auch durch den intensiven Kontakt der Förderschullehrkräfte mit den Kindergärten wird angestrebt, bei Kindern förderbedürftige Bereiche frühzeitig zu erkennen.
Ebenso sollen diagnostische und unterstützende Fördermaßnahmen wohnortnah und interdisziplinär durchgeführt werden. Auch dies wird an unserer Schule seit längerem praktiziert, indem die Durchführung von Ergotherapie und Logopädie im Ganztag einen engen Kontakt der Lehrkräfte zu den Therapeuten ermöglicht. In frühzeitigen Elterngesprächen wird den Erziehungsberechtigten externe Hilfe angeraten (Ergotherapie, Logopädie, SPZ etc.). Diese Maßnahmen sollen die Zahl an zukünftigen Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf verringern, denn frühzeitiges Erkennen von Beeinträchtigungen jedweder Art ist eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung.
Eine weitere präventive Maßnahme ist die zeitnahe Einberufung einer Klassenkonferenz (z.B. zum Halbjahr), um Schülerinnen und Schülern einen differenzierten Lernweg zu ermöglichen, einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf abzuwenden und emotionalen Druck von Kind, Eltern und Lehrkraft zu nehmen.
Darüber hinaus kann die Klassenkonferenz über einen Nachteilsausgleich abstimmen, der in den Bereichen Sprache, Motorik, Sinneswahrnehmung, Lesen, Schreiben, Mathematik und bei physischen, psychischen und sozialen Belastungen gewährt werden kann. Damit werden Maßnahmen wie die Ausweitung der Arbeitszeit, das Bereitstellen von Hilfsmitteln und die Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen (z.B. Lesepfeil, größere Schrift u.v.m.) festgelegt. Auch dies zählt zu den präventiven Maßnahmen, um Schülerinnen und Schülern temporär etwas mehr Raum zur Entwicklung zu geben und einen drohenden sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu vermeiden.
Um die Basiskompetenzen vor Schuleintritt systematisch zu festigen, strebt die Grundschule Winsen (Aller) die Einführung eines Schulkindergartens an.
3.2.4. Beratung
Wir als zuständige Schule müssen alle für das Kind notwendigen Fördermaßnahmen feststellen und den Eltern die Möglichkeiten für eine bestmögliche Förderung aufzeigen.
Dieses geschieht durch enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus, durch die Hilfe der Beratungs- und Förderschullehrerinnen, aber auch durch das Führen eines Mitteilungsheftes, durch Aufstellen einer „To-Do-Liste“ und weiterer stets individueller pädagogischer Maßnahmen.
Als Beratungsgrundlage dient unteranderem der individualisierte Lern- und Entwicklungsbogen, der für jede Schülerin und jeden Schüler geführt wird.
3.2.5. Dokumentation und Förderplanung
Zur Dokumentation der individuellen Lernbiografie und als Grundlage für Pädagogische Teambesprechungen wird für jede Schülerin und jeden Schüler ein Lernentwicklungsbogen geführt und bei Bedarf auch ein Förderplan geschrieben.
Hat eine Schülerin oder ein Schüler einen besonderen Förderbedarf, wird pro Halbjahr ein Förderplan geschrieben, der mit den Eltern ca. in der Mitte eines jeden Halbjahres besprochen und von ihnen unterschrieben wird.
3.2.6. Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes
Ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann in den Bereichen Lernen, Geistige Entwicklung, Sprache, Emotional-Soziale Entwicklung, Körperlich-Motorische Entwicklung, Hören und Sehen festgestellt werden. Das Verfahren auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes kann durch die Schulleitung der Grundschule Winsen (Aller) für die Bereiche geistige Entwicklung, Sprache, Hören, Sehen und Körperlich-Motorische Entwicklung bereits vor Schuleintritt eingeleitet werden. Verfahren auf sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe in den Bereichen Lernen und Emotional-Soziale Entwicklung können erst nach drei Schulbesuchsjahren von der Schulleitung veranlasst werden, wenn die betroffenen Schülerinnen und Schüler trotz Klassenwiederholung und individueller Förderung im Rahmen von Nachteilsausgleichen die Kompetenzen der zweiten Klassenstufe nicht erreichen können. Aus diesem Umstand wird deutlich, dass die jeweilige Schülerin bzw. der jeweilige Schüler nicht ohne zusätzliche personelle und/oder materielle Maßnahmen beschult werden kann. Dieses Kriterium definiert das Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes. Nach Einleitung des Verfahrens beraten im Rahmen einer Förderkommission die Schulleitung, die Eltern, eine Förderschul- sowie die Klassenlehrkraft auf der Grundlage eines Gutachtens, des Förderplans und erhobener Diagnostikergebnisse über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes sowie über den Beschulungsort und weiteren zu ergreifenden Maßnahmen. Über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes entscheidet die Landesschulbehörde Niedersachsen auf der Grundlage des Gutachtens, der individuellen Lerndokumentation und dem Protokoll der Förderkommission.
Vor dem Übergang in die weiterführende Schule wird für jede Schülerin und jeden Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ein Gutachten verfasst. Im Rahmen einer Förderkommission wird über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes erneut beratschlagt. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Unterstützungsbedarfes obliegt auch in diesem Fall der Landesschulbehörde Niedersachsen.
3.2.7 Unterricht und Leistungsbewertung nach Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in den Bereichen Lernen und Geistige Entwicklung haben ein Recht auf eine zieldifferente Beschulung. Ihre individuellen Lern- und Entwicklungsziele sowie die jeweiligen persönlichen Maßnahmen sind in einem dem Kind angepassten sonderpädagogischen Förderplan festzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten von der ersten bis zur vierten Klasse reine Berichtszeugnisse, in denen die erreichten Kompetenzen beschrieben werden.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Sprache, Emotionale-Soziale Entwicklung, Körperlich-Motorische Entwicklung, Hören sowie Sehen werden im Rahmen von Nachteilsausgleichen individuell ihrem Unterstützungsbedarf entsprechend gefördert. Auch für diese Schülerinnen und Schüler muss ein Förderplan erstellt werden. Die dort angestrebten Maßnahmen werden im Rahmen einer Klassenkonferenz beschlossen.
Alle Förderpläne werden mit den Eltern mindestens einmal pro Halbjahr besprochen und von diesen gegengezeichnet.
3.2.8 Ansprechpartner
Im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung stehen der Grundschule Winsen (Aller) zwei Sonderpädagogenstunden pro Klasse seitens der Regionales Landesamt für Schule und Bildung Niedersachsen zur Verfügung. Förderschullehrkräfte wirken an der Grundschule Winsen (Aller) beratend und unterstützend. Für den Unterricht sowie die Umsetzung von individuellen Maßnahmen der Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sind die Grundschullehrkräfte zuständig und stellen somit den ersten Ansprechpartner für die Eltern dar.
Bei Auffälligkeiten sollten zunächst die Förderschullehrkräfte, die im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung an der Grundschule tätig sind, einbezogen werden. Ggf. sollten die jeweiligen mobilen Dienste für die Bereiche Emotionale-Soziale Entwicklung (MoBUS Celle), Autismus, Körperlich-Motorische Entwicklung, Hören sowie Sehen beratend und unterstützend hinzugezogen werden.